Gerichtsstand und Erfüllungsort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen SEEMANN-VT und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin-Wedding vereinbart.

Vertragspartner

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen SEEMANN Veranstaltungstechnik  (nachfolgend SEEMANN-VT genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen von SEEMANN-VT mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.

Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht anders vereinbart ist, von SEEMANN-VT nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz von SEEMANN-VT, Genter Str. 47, 13353 Berlin. Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen (einschließlich Zubehör) am Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwenden und zu verwahren. Vermietete Gegenstände dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch SEEMANN-VT nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen-, und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Zustimmung von SEEMANN-VT.

Aufbewahrung

Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von SEEMANN-VT mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Interesse verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Geräte obliegt dem Kunden. SEEMANN-VT kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.

Inanspruchnahme von Arbeitskräften

Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch SEEMANN-VT entsteht zwischen SEEMANN-VT und dem Kunden ein Dienstverschaffungsvertrag. Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch SEEMANN-VT wird die Arbeitgeberposition von SEEMANN-VT nicht berührt. SEEMANN-VT ist weiterhin allein weisungsberechtigt.

Gefahrentragung, Haftung des Kunden, Versicherung

Mit dem Tage der Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch SEEMANN-VT die Gefahr auf den Kunden über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet.
Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von SEEMANN-VT durchgeführt wird. Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf normale Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, SEEMANN-VT von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl  von SEEMANN-VT entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzter in Rechnung gestellt.
Der Kunde haftet SEEMANN-VT für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche SEEMANN-VT durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassung des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommene Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlaß der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder sonstige Aufnahmeorte aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfaßt auch Folge- und Ausfallschäden, die SEEMANN-VT durch das Schadensereignis entstehen. (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle).
Der Kunde ist SEEMANN-VT gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch SEEMANN-VT gegeben ist, ist SEEMANN-VT berechtigt, den Kunden mit anteiligen Versicherungskosten zu belasten.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz oder sonstige Rechte auf seine Kosten zu erwerben und garantiert, daß er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen gegenüber SEEMANN-VT hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Kunde SEEMANN-VT freistellen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Haftung von Seiten SEEMANN-VT

Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem Sie sich befinden. SEEMANN-VT übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen.
SEEMANN-VT übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrag nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.
Sofern SEEMANN-VT durch nicht von ihr zu vertretenden Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördlichen Anordnungen, begründeten Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- und Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertragliche Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu.
SEEMANN-VT wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Kunden auch nach Ablauf der Vertragszeit seine Betriebseinrichtung und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit dies für SEEMANN-VT unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen nach Treu und Glauben wirtschaftlich zumutbar ist. Werden auf technischen Einrichtungen von SEEMANN-VT Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder bearbeitet übernimmt SEEMANN-VT lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachgerecht durchzuführen.
Eine Haftung von SEEMANN-VT für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei SEEMANN-VT hergestellten Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen. Bei von SEEMANN-VT verursachten Beschädigungen oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenem Film- oder Bandmaterials beschränkt sich die Haftung von SEEMANN-VT auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge. In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung von SEEMANN-VT folgendes:
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet SEEMANN-VT auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
Ist eine durch SEEMANN-VT erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich SEEMANN-VT - unter Ausschluß weitergehender Ansprüche - nach Ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von SEEMANN-VT verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes von SEEMANN-VT möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolge - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.

Rücktritt vom Vertrag

Bei Bekanntwerden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden, sowie im Falle des Zahlungsverzuges, hat  SEEMANN-VT das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschuß jeglicher Schadensersatzforderungen des Kunden zurückzutreten.

Mietzins bzw. Benutzungsentgeld

Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und sonstigen Leistungen sowie die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preisabsprachen mit SEEMANN-VT. Leistungen und Lieferungen von SEEMANN-VT werden grundsätzlich täglich erfaßt und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
Treffen die Mietsachen nicht wieder zum vereinbartem Rückgabetermin beim Vermieter ein, erhöht sich der Mietzins um die verspäteten Tage nach dem unrabattierten Tagespreis. Dies gilt auch wenn die Mietsachen am vereinbartem Tag nach 12:00 Uhr eintreffen.

Mietzeit

Die Mietzeit beginnt und endet jeweils mit dem Verlassen bzw. Eintreffen der Mietsachen beim Vermieter. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Ein Miettag beginnt und endet, soweit nicht anders schriftlich vereinbart um jeweils 12:00 Uhr. Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an SEEMANN-VT zu leisten, und zwar so, daß SEEMANN-VT den vollen Gegenwert in verlustfreie Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offenstehende Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden.
Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem mit SEEMANN-VT geschlossenen Vertrag ist unzulässig.

Sonstige Bedingungen

Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bedarf der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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